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Alt 14.09.2021, 15:12   #2229
Matthias75
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Das Verwaltungsgericht Chemnitz gab übrigens einem Eilantrag des »III. Wegs« statt. Die Plakate dürfen hängenbleiben, allerdings unter der Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessenabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine »losgelöste Wahrnehmung« der Plakate des »III. Wegs« und deren »kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen«.




M.
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