So lange der Rechtsstreit mit der Versicherung nicht beigelegt ist, kann man nichts machen. Daher hilft es wenig, die Wiederaufbauhilfe zu beantragen, wenn man dann doch nicht sanieren/neu bauen kann. Die Wiederaufbauhilfe wird auch nicht 100% bezahlen, sondern nur abzügl. Versicherungsleistung. Folglich muss zuerst ein Bescheid von der Versicherung da sein.
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