Zitat:
Zitat von Matthias75
War das nicht auch in Ba-Wü, wo gestern laut darüber nachgedacht wurde, dass das Schuljahr wiederholt werden kann/soll, man dieses Wiederholen dann aber nicht als "Sitzenbleiben" bezeichnen soll? War gestern im Radio, finde die Meldung aber gerade nicht mehr.
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In BW bereits beschlossen ist, wie auch schon im letzten Schuljahr, dass ein freiwilliges Wiederholen nicht "zählt" und es somit keine direkten rechtlichen Konsequenzen (z.B. zwingender Schulwechsel falls bestimmte Anzahl an Wiederholungen )hat und auch eine erreichte Versetzung im Folgejahr bestehen bleibt.