Die Bundesregierung halte sich nicht an ihr eigenes Klimagesetz, attestierten ihr Berliner Richter im vergangenen Herbst. Das will die Ampel nicht akzeptieren und legt Revision gegen das Urteil ein. Das Problem aber besteht fort.
Zitat:
"Das Urteil war recht schnörkellos. Die Beklagte, so befand die Vorsitzende Richterin Ende November, habe das Gesetz einzuhalten. Was konkret das heißt, verlas die Richterin aus dem deutschen Klimaschutzgesetz. Ein Sofortprogramm müsse die Beklagte vorlegen, wie es das Gesetz, Paragraf 8, ja verlange. Die Beklagte war keine Geringere als die Bundesrepublik Deutschland. Geklagt hatten zwei Umweltverbände, die Deutsche Umwelthilfe und der BUND. Für die Bundesregierung war die Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eher eine peinliche Angelegenheit.
Rechtzeitig vor Ablauf der Frist hat das federführende Bundeswirtschaftsministerium nun Revision eingelegt. "
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So ernst / wörtlich nehmen die Regierung und Habeck offenbar nicht das Klimaschutzgesetz.