gugel
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Grundsätzlich endet die Schulpflicht 12 Jahre nach Ihrem Beginn. Auszubildende sind ggf. darüber hinaus für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
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ich musste damals (als "asozialer Bauarbeiter" - wie mich der Dicke Gerdi nannte) noch 3 Jahre in die Berufsschule - die war lässig, im Gaslabor haben wir eine Verpuffung (ähem - andere Bezeichnung für "harte" Zündung) eines Herdes herbeigeführt....
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