Inhaltlich vermag ich ein wenig nachzuvollziehen, dass es zu einer DSQ kam. Formal dagegen nicht. Ich hab mir die
> Sportordnung 2018 nochmal durchgelesen und konnte keine Regel finden, die explizit besagt, dass der Athlet nach dem Schwimmstart den Neoprenanzug erst am Ende der Schwimmstrecke ausziehen darf. Auch der Sanktionskatalog gibt in der Rubrik "Schwimmen" nichts Derartiges her...
Klar, er darf dabei niemanden behindern (-> DSQ). Aber tut er das, wenn er seinen Neo auszieht? So ganz leuchtet mir das nicht ein.
Wenn ich dagegen daran denke, dass kurzlich bei einem BuLi-Rennen eine Athletin mit einem offenen Lenkerrohr den Rad-CheckIn problemlos überstanden hat und dann - nachdem der KaRi davon erfahren hatte - problemlos starten durfte, dann krieg ich das nicht überein.