Zitat:
Zitat von El Stupido
Nicht direkt auf den Threadtitel passend aber trotzdem nicht minder interessant uns hier am ehesten passend (will dafür keinen neuen Thread eröffnen):
https://twitter.com/TakingLane/statu...59941803548675
Und jetzt können alle Nicht-Jurist*innen (wie ich selbst auch) mal ihre Bewertung der Sach- und Rechtslage raushausen wenn ihnen danach ist.
|
Natürlich hätte der Autofahrer früher blinken können/sollen. Mit „müssen“ bin ich vorsichtig. Da gibt es sicher entsprechende Rechtsprechung. Zudem passiert es auch mir gelegentlich, dass der Blinker wieder „rausspringt“. Und natürlich hätte er in den Spiegel/über die Schulter schauen müssen. Ob er den schnell ankommenden Radfahrer erkannt und dessen Geschwindigkeit richtig eingeschätzt hätte, steht auf einem anderen Blatt.
Andererseits sagt die
StVO in § 5, das Überholen, also auch das hier versuchte rechts Überholen des Radfahrer, grundsätzlich unzulässig ist, bei unklarer Verkehrslage (Absatz 2). Ich meine mich daran zu erinnern, dass das Überholen im Kreuzungsbereich schon nicht unproblematisch sein kann, beim Anfahren der Fahrzeuge nach einer Rotphase wäre ich erst recht vorsichtig.
Absatz 8 sagt dann noch, dass Radfahrer zwar rechts überholen dürfen, aber nur „mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht“.
Für mich in mehrfacher Hinsicht ein vermeidbarer Unfall. Auch der Radfahrer hättecden Zusammenstoß durch angepasste und vorausschauende Fahrweise verhindern können.
M.