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Zitat von FlyLive
Ich meinte nicht das eine Zahlung an den Kläger, beispielsweise BMW, geht. Ich denke eher an eine Anzeige und spätere Strafzahlung die ein Autohersteller den Wolfsburgern zusätzlich aufdrücken könnte.
Ob da aber ein Interesse bei der Konkurrenz besteht, weiß ich nicht.
Ich weiß von zwei branchengleichen Unternehmen in unserer Stadt, die sich gerne gegenseitig solche Anzeigen um die Ohren hauen. Das geht es oft um Preisnachlässe im Prospekt. Bringt dem Kläger nichts und dem beklagten ein Bußgeld.
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ich kenne Strafzahlungen auserhalb von Schadenseratz oder Unterlassung aus Abmahnung in so einem Zusammenhang nicht. Was soll das sein? Wie soll man die bemessen?
Moralisch interessant, rechtlich aber....???