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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Neues Tempolimit auf deutschen Landstraßen gefordert
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Alt 27.08.2021, 07:55   #167
petra_g
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2020
Beiträge: 555
Die jetzige STVO basiert im wesentlichen auf der STVO von 1936 (NSDAP). Man hat damals bewußt Radfahrer und Fußgänger von den Straßen zurückgedrängt und LKW / PKW bevorzugt, da man für WK II aufrüsten wollte. Jeder Deutsche sollte eben damals LKW/PKW kaufen, damit man die Fahrzeuge später konfiszieren kann.

Und diese STVO, die Radfahrer auf Gehwege und unbefestigte Wege verdrängt, wurde dann ab 1949 nie wieder grundlegend geändert. Man hat hier und da Stellschrauben angezogen, aber grundlegend hat sich nix geändert.
  • PKW/LKW müssen nun eben mehr Platz an Radfahrer abgeben
  • Es sind Tempolimits überall notwendig
  • Radfahrer gehören auf die Straße nicht auf unbefestigte Wege oder Gehwege

Das sind also mehrere Hauptforderungen, die noch umzusetzen sind.

Die STVO Reform von 2020/2021 ist eigentlich eine Enttäuschung gewesen, da sie zwar mehr Rechte für Radfahrer gebracht haben (Nebeneinanderfahren, Abstand beim Überholen von Radfahrern) aber eben das grundlegende Problem nicht gelöst wurde, also:
  • Tempolimits
  • Aufhebung Radwegebenutzungspflicht
  • Trennung von Fußgänger- und Radverkehr
  • eigene Radspuren und eigenes Radwegenetz
usw.

Klar das die PKW/LKW Lobby nach 85 Jahren Bevorzugung nun heult und aggressiv wird und lauter absurde Argumente hervorbringt. Diese Woche habe ich bspwse gelesen das ein CDU Lokalpolitiker davon sprach das Wirtschaftswege eben Wirtschaftswege sein für die Landwirtschaft also die Wirtschaft und eben keine Radwege. Tja ! Und Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind vermutlich nur Straßen für Bundes-, Landes- und Kreis-KFZ. So denken diese Erzkonservativen. Deswegen in Sozialen Netzwerken ja auch immer Beiträge in denen sich Leute aufregen wenn Radler auf Bundesstraßen fahren ("Sind die lebensmüde").

Es muss endlich grundlegend umgedacht werden. TEMPOLIMITS in wirklich extrem schützender Form also 5-30-60-120 sind notwendig (innerorts Nebenstraßen/ Wirtschaftswege - innerorts Durchgangsstraßen - außerorts - Autobahnen).
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