Zitat:
Zitat von kullerich
Die Behauptung war, dass "Ärzte automatisch die Polizei hinzuziehen", und diese Behauptung ist nicht richtig, siehe mein Beispiel. Warum du da moralisierende Bemerkungen anhängst, erschließt sich mir nicht
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Ärzte sind zumindest dahingehend angehalten die Betroffenen auf Hilfsmöglichkeiten hinzuweisen, Ärzte unterliegen im allgemeinen der Schweigepflicht und müssen durch den Geschädigten ggü. Der Polizei entbunden werden. Außerdem liegt in vielen Fällen der Häuslichen Gewalt auch das Zeugnisverweigerungsrecht vor.
Es ist einfach ein Vergleich der so oder so hingt. Es tut mir leid wenn es zu forsch von mir war...
Aber so gesehen hast du recht, aber bei z.b. Kindeswohlgefährdung ist es meiner Meinung nach auch der Ehrenkodex der einen Arzt dazu verpflichten sollte. 🙋*♂️