Der Braunkohlekonzern RWE führte im Jahr 2006 vor dem Kölner Oberlandesgericht aus (
Quelle):
»Die demgegenüber von den Beklagten aufgrund subjektiver Wahrnehmung angenommene Gefahr ist weder konkret noch gegenwärtig. Ob es Klimaveränderungen geben wird, ist wissenschaftlich nicht bewiesen, Kausalzusammenhänge zwischen den einzelnen menschlichen Einflussnahmen auf die Umwelt und Klimaphänomene sind offen.«