Zitat:
Zitat von qbz
Im Bundesland Brandenburg haben die Kitas grundsätzlich geöffnet. Die Auslastung soll zwischen 70-90 % schwanken. Offizielle heisst das dann: "eingeschränkter Regelbetrieb".
In Berlin gibt es eine sehr weit gefasste Notbetreuung, die ca. von 35 % der Kinder in Anspruch genommen wird.
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Ich erlaube mir aus der letzten Mail "unserer" Kita zu zitieren (Bayern)
Zitat:
Wie im Newsletter 386 beschrieben, bleibt der Betrieb der Kindertageseinrichtungen grundsätzlich weiterhin untersagt. Eine Nutzung des Notbetriebes ist von folgenden Personengruppen zulässig:
• Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
• Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
• Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
• Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind
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Wahrscheinlich gibt es bei jedem Punkt einen gewissen Ermessensspielraum. Im wesentlichen werden es die Kinder sein, wo beide Eltern berufstätig sind, wobei die Kita darauf aufmerksam macht, dass dann wenn zb die Frau Teilzeit arbeitet, auch nur die Arbeitstage / -zeiten abgedeckt werden und nicht die reguläre Buchungszeit.