Gibt es Zeugen? Wenn die Dame sich jetzt schon querstellt, kann ein Zeuge nicht schaden.
In der Regel sollte die Dame eine Tierhalterhaftplicht abeschlossen haben, die für den Schaden aufkommt. (Was leider total bescheuert, in NRW, nur für größere Hunde Pflicht ist)
Ob eine Leinenpflicht herrscht, kommt auf das Bundesland und die Gegend an. Wenn du deine Geschwindigkeit aber nicht angepasst hast, könnte man dir Teilschuld geben.
Häufig ist das Problem, dass Radfahrer auf Feldwegen auf ihr Recht bestehen. Wenn der Hundebesitzer aber gar keine Chance bekommt, den Hund zurückzurufen oder anzuleinen, bringt es keinem was. Und größere Hunde wiegen gerne mal >20 KG, entsprechend hart wird der Aufprall.
(selbst Hundebesitzer)
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