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Alt 12.10.2023, 20:04   #532
Superpimpf
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Registriert seit: 26.03.2007
Ort: Dresden
Beiträge: 5.545
Zitat:
Zitat von Pete0815 Beitrag anzeigen
[PV Anlage mit Einspeisevergütung und Balkonkraftwerk zusätzlich]

...und verkaufst das gemäß Deiner festgelegten Vergütung ins Netz.

Zitat:
Zitat von Superpimpf Beitrag anzeigen
begehst du Subventionsbetrug.

Zitat:
Zitat von Pete0815 Beitrag anzeigen
Keine Sorge
Hab keine Sorge. Wollte das nur nochmal klarstellen. Sobald du (oder jeder andere, deswegen reite ich nochmal drauf rum) eine kWh mehr verkaufst als von der originalen Anlage - für die die Einspeisevergütung vereinbart wurde - erzeugt wurde/wird läufst du Gefahr:

Zitat:
Zitat von StGB § 264 Subventionsbetrug

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht
Und "subventionserhebliche Tatsache" ist die Anlagengröße die hier dann im Zweifel vergrößert wird.

Super-steht Einspeisevergütung die aktuell bei neuen Anlagen noch gezahlt wird eh kritisch gegenüber. Jemand der sich die Anlage eh leisten kann kriegt von der Allgemeinheit aus Steuergeld noch Geld für zuviel erzeugt Energie geschenkt, da bei zu viel PV Leistung fast immer der Börsenstrompreis bei weniger als 8 Cent liegt wenn er nicht gar negativ ist-pimpf
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