Zitat:
Zitat von NBer
...aber doch nicht ernsthaft in Zweifel ziehen, dass sie für das Zustandekommen des Massensturzes dort an dieser Stelle alleinverantwortlich ist. Und wenn sie einen Massensturz verursacht und nicht belangt wird....
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Sollte das dann deiner Meinung nach nicht auch für von der Organisation durch ungünstige Streckenwahl/-genehmigung verursachte Massenstürze gelten?
Nehmen wir mal an, die Dame (oder sonstwer) wäre von irgendwem auf die Strecke vor die heranrauschenden Fahrer gestossen worden.
Das Ergebnis wäre das selbe, der unmittelbar Schuldige ein anderer, unterm Strich ist das Resultat aber am Ende ungenügender Streckensicherheit (jemand kann mit Schild vors Peloton tanzen, in die Strecke geschubst, ... werden) geschuldet, für die der Veranstalter verantwortlich wäre.
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Im finstersten Winkel Frankreichs, wo das Kopfsteinpflaster herumspukt, begann ein Junge aus Gelderland zu sprinten. Eine halbe Stunde später drang durch eine Maske aus Schlamm und Kuhscheiße ein feines Lächeln. Ich schloss die Augen und hörte die Matthäus-Passion auf Rädern.