Deinem Vater zunächst alles Gute!
Wenn du schreibst
Zitat:
(..) Die Versicherung hat zumindest versprochen alles zu übernehmen(..)
|
Habt ihr das schriftlich von der Schadensabteilung des Versicherers? Oder ist das jetzt eine mündliche Aussage am Telefon?
Glücklicherweise scheint dein Vater ja nur leicht verletzt worden zu sein. Viel Schmerzensgeld sollte da nicht erwartet werden können. Aber mit juristischer Hilfe macht ihr auf jeden Fall nichts verkehrt.
Zwar könnte die Versicherung mit Hinweis auf die bereits erfolgte Zusage der Kostenübernahme / Regulierungsbereitschaft die Hinzuziehung eines Anwalts / einer Anwältin als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht ansehen aber das ist eher sehr unwahrscheinlich und wäre so auch nicht haltbar.