Gut, dass Ihr alle nichts ernstes abbekommen habt.
Wenn deine Rechtsschutzversicherung was taugt, bieten die ein Erstgespräch mit einem Anwalt an ohne Kosten und Selbstbeteiligung. Gerne telefonisch. Wirst du oft gleich durchgestellt. Wenn du es dabei belässt, wird das für gewöhnlich auch nicht als Schadensfall gezählt.
Wenn das streitig wird, kannst du dich darauf gefasst machen dass die Frage nach der angemessenen Geschwindigkeit kommt. Wie schnell wart Ihr, wie breit war der Weg, in welchem Abstand habt ihr abgebremst...
Teilschuld würdest du einen Teil der Kosten tragen und deine nicht voll erstattet bekommen. Du willst Schadensersatz. Zum einen musst du den Schaden belegen (Reparaturkosten, Wertminderung, etc.). Zum anderen musst du nachweisen, dass die andere Partei alleine Schuld war.
Bei nem teuren Rad mit teuren Reparaturteilen würde ich das vorsichtig überlegen.
Halt sich der Schaden im Rahmen würde ich darauf wohl keine Lebenszeit verwenden.
Halt uns gerne auf dem Laufenden, wie es weiter geht.
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