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Zitat von Klugschnacker
Kurze Rückfrage: ich war bisher der Meinung, dass man rechtlich dazu verpflichtet sei, Hilfe zu leisten. Sonst macht man sich unterlassener Hilfeleistung schuldig, auch im Wettkampf. War ich falsch informiert, weiß das jemand?
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Aber dann verliert man doch die 1410. Position und wird am Ende nur 1512.???
Ganz im Ernst, rechtlich ist ubterlassene Hilfeleistung in Deutschland relativ leicht umgangen: wenn wie im artikel beschrieben schon ein Motorradfahrer da war, bin ich rechtlich fein raus und kann Weiterfahren. Selbst wenn ich 5km bei der nächsten Labestation Bescheid gebe habe ich rechtlich alles getan und mich um Hilfe bemüht.
Wie gesagt - das gilt im juristischen Sinne, was man menschlich davon halten mag ist wieder eine ganz andere Sache