Zitat:
Zitat von Hafu
Du solltest dich evt. mal etwas detaillierter mit dem Gesetz zur Bundesnotbremse beschäftigen. Deine Beiträge erwecken den Eindruck, dass du das entsprechende Gesetz nicht so ganz kapiert hast.
Die Bundesnotbremse legt in ihren Ausführungsbestimmungen vor allem fest, ab welcher Inzidenz schulen geschlossen werden müssen.
Sie legt nicht fest, ab welchen Grenzen Schulen in welcher Form geöffnet werden müssen.
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Du hattest Recht, danke für die Korrektur. Ich bin von einer automatischen Öffnung ausgegangen die ich auch bis auf lokale Besonderheiten sinnig fände. Als besonderheit sehe ich nicht unbedingt Wahlkampf und Egozentrik von MPs an?
Somit ist die Forderung des Lehrerverbandes aus meiner Sicht vollkommen legitim (ist ja Spielraum im Kumi), auch wenn ich sie nicht teile und die Motive (auch) im Bereich von (unbegründet?) Angst sehe.