Zitat:
Zitat von Stefan
Wie ist denn die juristische Bewertung zu den "Ausschreibungsbedingungen"?
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Das wurde jetzt hier nun wirklich schon in vielen Threads durchgekaut.
Unabhängig von Themen wie „höherer Gewalt“ ist der Veranstalter verpflichtet, die Startgelder zurückzuzahlen. Ausnahme ist Max diese Gutscheinlösung, die man aber auch auslaufen lassen kann und sich dann auszahlen lässt.
Höhere Gewalt schließt lediglich Schadenersatz (Hotelstornierungen, massive Einschränkungen des psychischen Wohlbefindens wegen Verlust des Lebensinhalts Bonn Triathlon) aus.
Alles was in AGBs anders geregelt wird fällt unter „Gesetz schlägt Vertrag“