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Alt 21.12.2013, 09:52   #49
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
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Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.533
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Anscheinend ist sich die DTU intern nicht einig, was man jetzt veröffentlicht (oder Herr Hilsheimer hat sich beschwert), denn die oben zitierte Meldung ist von der DTU-Website wieder verschwunden. Möglicherweise kennen sie auch die einschlägigen von Lidlracer oben zitierten NADA-Regeln nicht..
Das ist eine Soll-Regel; es wird nicht festgelegt, wie lange eine solche Meldung öffentlich bleiben muss:
Spätestens zwanzig (20) Tage, nachdem die Entscheidung ergangen ist, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestim- mungen vorliegt oder gegen die Entscheidung des Diszip- linarorgans kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, soll die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation die Entscheidung Veröffentli- chen und dabei insbesondere Angaben zur Sportart, zur verletzten Anti-Doping-Bestimmung, zum Namen des Ath- leten oder der anderen Person, der/die den Verstoß began- gen hat, zur Verbotenen Substanz oder zur Verbotenen Methode sowie zu den Konsequenzen machen. Art. 14.3.2 NADA-Code
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