Zitat:
Zitat von Jhonnyjumper
..., dass es statistisch nicht nachweisbar ist, dass eine härtere Strafe getreu dem Motto "viel hlft viel (oder mehr)" wirkt. Die Abschreckungswirkung nimmt anscheinend nicht zu, wenn härter bestraft wird....
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Quelle bezieht sich doch auch in erster Linie auf die Grenzbereiche.
Außerdem ist Strafrecht hier nicht wirklich vergleichbar, da viele Straftaten eben gerade keine Abwegungstaten sind (Mord, KV, ...).
Vergleichbar wären im Profibereich mE die Daten in Bezug auf z.B. Steuerdelikte. Im Amateurbereich wäre dies auch wieder nicht zutreffend, da die ja gar keine Kohle gewinnen können.