Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Die Frage muss daher erlaubt sein, ob eine solche Erhöhung des Strafmaßes das richtige Mittel darstellt, um Doping zu bekämpfen. Vielleicht gibt es andere Mittel und Wege, die besseren Erfolg versprechen? Eine Möglichkeit wäre vielleicht das obligatorische Einfrieren aller Dopingproben zu einer späteren Nachkontrolle.
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Ich könnte mir vorstellen, dass das dauerhafte Einfrieren von Proben, eine abschreckendere Wirkung als bespielsweise die Verschärfung des Strafmaßes haben kann. Die Vermutung liegt vor allem darin begründet, dass es statistisch nicht nachweisbar ist, dass eine härtere Strafe getreu dem Motto "viel hlft viel (oder mehr)" wirkt. Die Abschreckungswirkung nimmt scheinbar nicht zu, wenn härter bestraft wird. Lediglich - und das finde ich für diese Diskussion interessant - wird der Entdeckungswahrscheinlichkeit bzw. Bestrafungswahrscheinlichkeit größerer Einfluss beigemessen sowie durch informelle Sanktionierung erzeugter Druck als ausschlaggebender für normkonformes Verhalten gesehen. Andereseits ist es auch verquer zu denken, dass Bestrafung überhaupt keine Abschreckungsfunktion habe.
Ich bin überhaupt kein Experte hinsichtlich dieser Fragen, weswegen ich sie auch gestellt habe. Die obigen Aussagen beziehe ich aus dem Buch von Meier, B.-D. (2009). Strafrechtliche Sanktionen. Springer Verlag, S. 15ff. Der Mann ist Professor für Strafrecht an der Uni Hannover.