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Hafu, da hast Du einen IMO sehr wichtigen Punkt erwähnt. Ergänzen sollte man ihn noch durch die Gerichte und deren Rechtsauffassungen. Sie bilden eine Kontrollinstanz, die man nicht unter den Tisch fallen lassen kann.
International ist man in manchen europäischen Ländern schon weiter, was die Strafbarkeit des Dopings betrifft, das ist richtig. Es gibt aber keinerlei Konsens bezüglich lebenslanger Strafen bei Erstvergehen. Eher könnte man von einem Konsens GEGEN lebenslange Strafen sprechen.
Die Strafbarkeit von Dopingvergehen, die ich befürworte, ermöglicht den Einsatz z.B. der Polizei zur Ermittlung der Vergehen. Man hat dann also nicht nur die Dopingkontrolleure und Laborantinnen und Körperflüssigkeiten, sondern kann auch mal Computer oder Mailaccounts etc. checken. Das ist eine gute Sache.
Die Probleme gehen los, wenn der Athlet vor ein ordentliches Gericht gestellt wird. Hier hat er alle Möglichkeiten des Rechtsstaats, sich zu verteidigen. Es besteht die Möglichkeit, dass ein vom Verband gesperrter Sportler vor Gericht nach jahrelangem Prozess freizusprechen ist, weil absichtliches Doping nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Was dann? Kann ein Verband finanziell einen jahrelangen Prozess gegen einen millionenschweren Sportler überhaupt durchstehen? Auch bei mehreren solcher Prozessen gleichzeitig? Was ist mit Schadenersatzklagen bei einem Freispruch?
Das sind ernstzunehmende Einwände. Es ist nicht so, dass alle blöd oder reaktionär wären, die sich mit diesen Fragen beschäftigen. Die Strafbarkeit von Dopingvergehen bringt eine Menge Vorteile bei der Aufdeckung und Ermittlung, nicht aber bei der Bestrafung. Man denke nur an den Prozess gegen den Ex-Radprofi Stefan Schumacher. Was macht ein ehrenamtlich geführter Sportverband, der parallel 10 oder 20 solcher Prozesse bewältigen muss? Wahrscheinlich die Grätsche.
Grüße,
Arne
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