Zitat:
Zitat von Duafüxin
Ähnliches Szenario: Wellnesshotel. Familie bucht mit 2 Kindern, eins davon behindert. Das Hotel hat die Familie an die frische Luft gesetzt, weil sich Mitgäste gestört gefühlt haben. Die Familie hat die Klage verloren eben aus og Grund.
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Ich kenne den Fall leider nicht und finde auf die Schnelle auch nichts dazu, würde aber vermuten, dass dort die Behinderung mit Dauerschreien oder sonstiger Störung einhergegangen ist. Ansonsten würde es mich extrem überraschen wenn - zumindest heutzutage, vor 30 Jahren war das vielleicht noch anders - deutsche Gerichte das reine Vorhandensein einer Behinderung als unzumutbar für andere Gäste bewerten würden.