Zitat:
Zitat von tandem65
äh bitte korrigiere mich. Liege ich falsch wenn Frau Käßmann eine Ordnungswidrigkeit begangen hat?
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"Käßmann wurde Ende März 2010 durch Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 2 StGB) zu 30 Tagessätzen Geldstrafe mit Entziehung der Fahrerlaubnis und einer Sperre von noch neun Monaten für ihre Wiedererteilung verurteilt; sie verzichtete auf Rechtsmittel. (Wikipedia)"