Zitat:
Zitat von Thorsten
Wenn derjenige die Absicht hat, es nicht wieder herauszugeben ist es Diebstahl - auch wenn ich es ihm freiwillig gegeben habe. Der Junge wird vielleicht schon einen Tick früher als der Verkäufer gewusst haben, dass es Diebstahl ist  .
Wenn er es ihm nicht freiwillig gegeben hätte, wäre es eher Raub gewesen.
|
oha... die Grenzen zwischen räuberischem Diebstahl, Raub, Unterschlagung und Diebstahl verlaufen hier ganz schnell und je nach Intention des Täters könnte es sogar ein Betrug sein