Das Kernproblem, warum die Klage (inwieweit sie berechtigt ist oder nicht vermag ich aufgrund von Detailkenntnissen nicht beurteilen) wohl ins Leere laufen wird, ist der Gerichtsstand.
Der Unfall ist in Abu Dhabi passiert. Die Veranstaltungsagentur hat ihren Sitz dort, dementsprechend müsste die Klage vermutlich auch in Abu Dhabi eingereicht werden, wobei die Erfolgsaussichten der Klage eines Amerikaners in einem totalitären Regime im Nahen Osten ziemlich überschaubar sind, weshalb Starykowicz' Anwälte diese Möglichkeit wohl auch zügig verworfen haben.
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