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Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 12.11.2013, 16:16   #3
Mascaman
Szenekenner
 
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Ort: DA
Beiträge: 65
Die Satzung gibt's wohl her ...

Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Mal kurz ein paar Gedanken zu den sog. "Team-Mitgliedschaften" (Team Erdinger, Team Magic Sports-Food) und deren Tolerierung durch die DTU bzw. Steigbügeldienste durch den Baden-Württembergischen Triathlonverband.

(eigentlich müsste man dazu einen eigenen Thread eröffnen, da hier OT)

Bei der DTU gibt es die unmissverständliche Außerung:

Zitat:
§ 3 Voraussetzungen für den Erwerb eines DTU-Startpasses
Der Erwerb eines DTU-Startpasses setzt die Mitgliedschaft in einem Verein voraus, der einem Triathlon-Landesverband der DTU angeschlossen ist. Es ist aber nicht erforderlich, dass der Verein ein reiner Triathlon-Verein ist. Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er Mitglied im auf dem Antrag angegebenen Verein ist und seine Mitgliedsbeiträge an den Verein fristgerecht entrichtet hat.

Team Erdinger und Team Magic Sportsfood sind keine Vereine, sondern kommerziell geprägte Teams ohne Gemeinnützigkeitsstatus oder Umsatzsteuerfreiheit!
Naja, Satzungskonform scheint es beim BWTV schon zu sein:

§ 4 Mitgliedschaft
(3) Außerordentliche Mitglieder sind:
Natürliche und juristische Personen und nichteingetragene Vereine, die den Triathlonsport durch persönlichen oder materiellen Einsatz fördern. Auch außerordentliche Mitglieder erhalten die Möglichkeit, einen Startpass zu beantragen.

(http://baden-wuerttembergischer-tria...TV_Satzung.pdf)

Damit werden die a.o. Mitglieder den beim LSB angeschlossenenen Vereinen gleichgestellt. Die Frage ist, seit wann das so in der Satzung steht - Lex "Erdinger/Magic Sports"?

Aber Satzungsänderungen werden durch die Mitglieder beim Verbandstag beschlossen und das sind mehrheitlich die Triathlonvereine ...
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