Zitat:
Zitat von noam
Es sei denn man fährt ein bis 45km/h zugelassenes  , würde dann aber mit Kennzeichen und Helmpflicht einhergehen, wobei ich auch schon desöfteren Leute darauf hab verzichten sehen
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Dann wissen die hoffentlich, dass sie unversichert unterwegs sind.
Zitat aus der ADAC Seite:
Zitat:
Bei schnellen Pedelecs mit Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h:
Das Fahren auf Radwegen ist nicht erlaubt. Sie dürfen nur auf der Straße fahren. Auch Kindersitze und -anhänger sind nicht gestattet. Sie sind Kleinkrafträder, d.h. ohne Führerschein (mindestens Klasse M), Versicherungskennzeichen und geeignetem Helm darf gar nicht erst losgefahren werden. Da ein Motorradhelm mangels Belüftung für die Praxis ungeeignet ist, sind die Hersteller gefragt, spezielle Helme für diese Pedelecs zu entwickeln.
E-Bikes:
Diese Räder werden je nach Höchstgeschwindigkeit (20, 25 oder 45 km/h) als Leichtmofa, Mofa oder Kleinkraftrad eingestuft. Sie fahren über einen Gas-Dreh-Griff, ohne dass gleichzeitig in Pedale getreten werden müsste. Während bis 25 km/h die Mofa-Prüfbescheinigung reicht, braucht man beim E-Bike bis 45 km/h einen Klasse M-Führerschein. Das Tragen eines Motorradhelmes ist ab 25 km/h Pflicht. Alle E-Bikes brauchen ein Versicherungskennzeichen.
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