gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Go to Kona!
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Video-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Video-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Der nächste Einzelfall
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.09.2013, 15:16   #4470
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.705
Sorry dude, ich habe Dein Posting jetzt erst gesehen.

Zitat:
Zitat von dude Beitrag anzeigen
Arne, Du hast vor vier Wochen eine Sperre von laenger als zwei Jahren auf Basis einer einzigen Gerichtsentscheidung fuer nicht durchsetzbar empfunden. Glaubst Du, dass die ab 2015 anstehende Vierjahressperre fuer Ersttaeter vor Gericht wieder faellt?
Es war nicht mein Eindruck, dass die Nichtdurchsetzbarkeit lebenslanger Sperren bei Ersttätern auf nur einem einzigen Gerichtsurteil beruht (ich denke, Du beziehst Dich auf das Krabbe-Urteil). Mir schien vielmehr, dass es sich dabei um eine in Deutschland sehr verbreitete Rechtsauffassung handelt. Sie besteht aus folgender zusammengefasster Argumentation:
  • Jeder Sportverband hat innerhalb Deutschlands ein Monopol. Dafür sorgt der DSB.
  • Der Sportler muss sich zwangsläufig den Regeln dieses Verbands unterwerfen. Dabei ist er selbst nicht Mitglied des Verbands. Mitglieder sind die Vereine.
  • Der Staat hat die Verbandsregeln zu überprüfen. Dabei berücksichtigt er die billigen Interessen des Verbandes, aber auch die des Sportlers.
  • Sanktionen gegen den Sportler müssen zielführend, notwendig und angemessen sein. Es ist stets die kleinstmögliche Strafe anzuwenden, mit der sich die Interessen des Verbandes wahren lassen.

Ob eine zweijährige Sperre für die Wahrung der Verbandsziele nicht mehr ausreicht und stattdessen vier Jahre notwendig sind, kann ich nicht beurteilen. Ich gebe hier nicht meine eigene Rechtsauffassung wieder, sondern die für mein Verständnis derzeit gängige Rechtsauffassung. Persönlich wären mir längere Strafen lieber, allerdings wünsche ich mir mit anwachsender Strafdauer eine gleichermaßen wachsende Irrtumssicherheit bei den Dopinganalysen.

Grüße,
Arne
Klugschnacker ist gerade online