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Alt 11.09.2013, 16:53   #21
42k2
Szenekenner
 
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Beiträge: 727
Ich hab das mit einem Schwager durchgekaut. Er ist Steuerberater (in Österreich).

Du kannst für dich entscheiden ob es Liebhaberei ist oder nicht. Meist ist das ja sehr eindeutig, da die Kosten wesentlich über den Einnahmen sind. Zur Dokumentation machst du für dich eine kleine G&V Rechnung und hebst alle Belege auf.

Du musst nichts ans Finanzamt melden. Wenn sie nachfragen kannst du die Liebhaberei belegen und damit erledigt.
Die Rechnungen (Einnahmen und Ausgaben) musst du 7 Jahre aufbewahren.

Auf den Rechnungen, wie schon geschrieben, keine Steuer angeben.

Kann dir bei Bedarf auf pn eine Vorlage schicken.

So zumindest in Österreich, nehme aber an, dass sich das nicht groß unterscheidet.

So funktioniert es unter der Voraussetzung der genannten Beträge.
Solltest du die Verluste auf dein normales Einkommen geltend machen wollen, dann musst du die Nebentätigkeit angeben. Allerdings müsste dann auch eine realistische Aussicht auf zukünftige Gewinne bestehen.
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