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Zitat von su.pa
Die wollen m.E. deshalb die Mehrwertsteuer ausgewiesen, damit sie diese als Vorsteuer wieder abziehen können.
Mit Einnahmen < 17.500 €/Jahr fällst Du aber unter die sog. Kleinunternehmer-Regelung und damit bist Du nicht berechtigt, Dir Vorsteuerbeträge vom Finanzamt zu holen. Gleichzeitig darfst Du damit aber auch keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Sonst würde ja der Rechnungsempfänger die Vorsteuer absetzen, Du aber nicht die Umsatzsteuer an´s Finanzamt zahlen.
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Fast richtig. Man KANN auch als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer Regelung nutzen, muss man beim FA. angeben. Ist besser, wenn man hauptsächlich mit anderen Unternehmen Handel treibt (um preislich wettbewergsfähig zu sein). Bei Endkunden ist man idR. wettbewerbsfähiger, wenn man keine USt ausweißt. Beides geht nicht, genauso wie mehrfaches switchen.
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Zitat von captain hook
Ne, die haben ne Vorlage geschickt. Ich soll die Steuer nicht gesondert ausweisen.
Der Rechnungsvordruck enthält allerdings einen Hinweis auf §19 Abs. 1 UStG, dass dementsprechend keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
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Dann ist doch alles klar, aber du solltest in jedem Fall mit dem FA sprechen, denn wenn ein Sponsor eine Rechnung in den Büchern hat, dann interessiert das FA auch derjenige, der die Rg gestellt hat. Hier ist dann genau das wichtig, was wodu schon schrieb: Deine Ausgaben müssen auch belegt werden können, die du dann natürlich gegen dein zu versteuerndes Einkommen anrechen darfst.