Zitat:
Zitat von hazelman
Wieso? Grundsätzlich zahlt die Haftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit. Das ist ja ihr originärer Zweck! Also sollte sie auch dann zahlen, wenn er zu nah aufgefahren ist. Das ist ja am Ende die archetypische Auffahrsituation im (Atuto-)Straßenverkehr. Und da hab ich noch von keiner Versicherung gehört, die nicht gezahlt hätte, weil der Versicherte zu nah aufgefahren war...
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Hatte ich vor etlichen Jahren mal. Versicherung hat dem Autofahrer anstandslos seine Heckscheibe und die Stoßstange ersetzt. Nur auf meinem eigenen Schaden bin ich (natürlich) sitzen geblieben.
Matthias