Zitat:
Zitat von PT1
wie will man das nachweisen?
... halte mich daran bzw. an das, was auf dem Vorbau steht.
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Ohne Drehmomentschlüssel in der Schublade schon ganz schlecht.
Dann gilt nie alleine, was aufm Vorbau steht.
Die Werte aufm Vorbau geben nur an, was Schrauben und Gewinde des Vorbaus vertragen (dito: Sattelstützklemmschelle, Lenkerklemmung, Sattelklemmung, ...);- der Gabelschaft kann schon bei weniger überlastet sein. Es gilt also stets der geringere Wert.
Einfach ists mit dem Nachweis, wenn die nen ungeeigneten verbaut haben, der beispielsweise keinen Klemmschlitz hat, der radial zum Gabelschaft angelegt ist oder der ne Segmentklemmung hat.
Ich würde aber als Fahrradhersteller in nem Fall, wo der Kunde nicht absolut offensichtlich den Gabelschaft mitm Vorbau gewürgt hat, ohne Nachdenken ne neue Gabel undn passenden Vorbau rausrücken und mich freuen, dass nix Schlimmeres passiert ist, was mich in die Herstellerhaftung zwingt.
Ich denke allerdings auch, dass Rose Material verbaut, welches zigtausendfach bewährt und erprobt ist.
Ein Herstellungsfehler hätte sich bestimmt viel früher bemerkbar gemacht, daher würde ich schon zuerst damit rechnen, dass n Montagefehler vorliegt.