Zitat:
Zitat von Michael Skjoldborg
Mir war z.B. das hier nicht bekannt: "Für einen Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz reiche im Übrigen die Absicht, eine verbotene Substanz zu nehmen, bekräftigte Cepic." Das dürfte im Einzelfall doch teilweise ziemliche Probleme geben, das nachzuweisen.
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Da bist Du in guter Gesellschaft. Die wenigsten Teilnehmer solcher Diskussionen haben je den NADA-Code gelesen.
"Der Erfolg oder der Misserfolg des Gebrauchs einer Verbotenen Substanz oder einer Verbotenen Methode ist nicht maßgeblich. Es ist ausreichend, dass die Verbotene Substanz oder die Verbotene Methode gebraucht oder ihr Gebrauch versucht wurde, um einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zu begehen."
Wenn Du einige Blutbeutel bei Frauenarzt Fuentes im Kühlschrank liegen hast, aber am refundieren des Eigenbluts durch eine Razzia der Polizei gehindert wirst, bist Du gemäß der obigen Regel trotzdem dran.
Grüße,
Arne