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Zitat von tandem65
Jedoch kann jeder Verein in der BL sich dafür entscheiden keine solchen Spieler mehr zu verpflichten. Im Radsport scheint es so zu sein, das Athleten die Dopingpraktiken offenlegen keinen Vertrag mehr bekommen.
Der Unterschied ist doch, daß hier die beiden Vertragspartner Arbeitgeber & Arbeitnehmer die Vertragsbedingungen frei verhandeln können und nicht dritte, WADA, in den Vertrag eingreifen wie im Falle der 2 Jährigen Dopingsperre.
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Das kann in der Praxis wohl so laufen. Wenn ein Personalchef sich vornimmt, keine Ex-Knackis, FDP-Mitglieder oder Vegetarier anzustellen, wird er das schon irgendwie hinbekommen. Aber die Frage lautet doch: Sollten wir als Gesellschaft ihm dafür applaudieren?
Setzen wir einmal voraus, dass eine Triathlon-Veranstaltung vom Verband genehmigt sei. Dann gelten für diese Veranstaltung die Regeln der DTU. Diese wiederum akzeptiert die Regeln der NADA, welche ihrerseits der WADA untersteht. Ein Teilnehmer der Veranstaltung unterwirft sich durch seine Teilnahme den durch den Verband aufgestellten Regeln. Halten wir gedanklich fest, dass sowohl Veranstalter als auch Teilnehmer an die Regeln des Verbandes gebunden sind.
Der Sport ist weltweit so organisiert, dass es für jede Sportart nur einen einzigen Verband geben soll (Monopolstellung). Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist das auch verwirklicht. Auf nationaler Ebene gibt es nur einen einzigen Fußballverband, den DFB, und international die FIFA. Für deutsche Triathleten ist die DTU der einzige existierende Verband. Ein Triathlet, der Wettkämpfe bestreiten will, hat also keine Alternative zur DTU und den dort aufgestellten Regeln.
Dieser Tatsache Rechnung tragend achtet der Staat mit seinen Gesetzen darauf, dass bei den Regeln eines Sportverbandes nicht nur dessen eigene Interessen (des Verbandes), sondern auch die des Sportler berücksichtigt werden. Die Regelungs- und Sanktionshoheit der Verbände findet hier durch den Staat eine harte Grenze. Das bedeutet, dass die Regeln bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen müssen, bei denen auch die Interessen des Sportlers zu berücksichtigen sind.
Ein zentraler Punkt ist dabei die "Angemessenheit der Strafe". Dabei geht es darum, ob die vom Verband gesetzten Regeln im Hinblick auf die Zwecke des Verbands, aber
auch im Hinblick auf die Interessen des Sportlers geeignet, erforderlich und angemessen sind. Halten die Regeln eines Verbandes einer solchen Prüfung nicht stand, sind sie nichtig und binden den Sportler nicht (nachzulesen in der oben zitierten Quelle, Seite 204 und 205). Wettkampfsperren von mehr als zwei Jahren bei Ersttätern gelten nach allgemein anerkannter Rechtsprechung als nicht angemessen. Hier stellt sich also der Staat vor den Sportler und begrenzt die Verbandshoheit.
Damit ist klargestellt, dass es nicht genügen würde, die Regeln der Verbände oder der WADA zu verschärfen, um zu einer lebenslangen Wettkampfsperre für Doping-Ersttäter zu gelangen. Es müsste zunächst etwas an den Gesetzen oder der daraus sich ergebenden Rechtsprechung geändert werden, denn beide begrenzen die Strafe für Ersttäter auf maximal 2 Jahre. Längere Strafen sind illegal.
Du hast natürlich recht: Klar kann ein Veranstalter das irgendwie unterwandern, auch wenn das längst nicht so einfach ist, wie hier dargestellt wurde. Zum Beispiel beim Ironman haben die Profis nach Zahlung einer Gebühr freien Zugang zu allen Rennen. Dies im Einzelfall zu verwehren wird nicht so einfach sein. Neben der Frage der Durchsetzbarkeit stellt sich aber auch die Frage, ob wir als Gesellschaft es wirklich wollen, dass Veranstalter etwas durchziehen, was nicht rechtens ist.
Grüße,
Arne