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Alt 21.06.2013, 16:49   #5
Franco13
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 548
Ein Neoprenanzug muss glatte Armflächen haben!

Das alleine würde evtl. das Ende der 'stroke panels' bedeuten, aber es heißt weiter:

An der Armfläche darf es beim Schwimmen zu keiner Vergrößerung der Armflächen kommen.

Damit sind dann wohl Konstruktionen gemeint, bei denen sich 'Taschen' oder 'Segel' bilden welche die Querschnittsfläche des Armes vergrößern.

Diese Sicht der Dinge wird noch bekräftigt durch den Verweis:

Dies würde ein unerlaubtes Hilfsmittel darstellen und damit ein Verstoß gegen Artikel F.1 g) der DTU-Sportordnung.

(Verboten sind Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken/Strümpfe, Paddles, Schnorchel.)

Ich denke - kein Grund zur Panik.
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