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Zitat von MarcusF
Das stimmt so ja nun auch nicht. Wenn jemand einen Selbstmordversuch macht, schaltet sich auch der Staat ein und sorgt dafür, dass derjenige in psychiatrische Betreuung kommt bzw zwangseingewiesen wird.
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Nein, ein Suizidversuch ist in Deutschland nicht strafbar. Das folgt aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde.
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Zitat von MarcusF
Ausserdem schädigen Leute, die bewusst ihre eigene Gesundheit auf's Spiel setzen schon die Allgemeinheit, denn die Kosten für die Behandlung der Schäden müssen i.d.R. von allen Krankenversicherten getragen werden.
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Trotzdem kannst Du Dich straffrei gesundheitlich ruinieren. Ein Kettenraucher zahlt die gleichen Beiträge zur Krankenversicherung wie ein Nichtraucher. Hier gilt das Solidarprinzip, wie Du weißt auch für Sportler, die sich beim Radtraining auf die Nase legen.
Am meisten gedopt wird übrigens bei Sportlern, die keinerlei Sportrecht unterliegen, weil sie keinem Verband angehören und auch keine Wettkämpfe machen. Gemeint ist der Konsum von Anabolika in den Fitnessstudios. Gedopte Wettkämpfer sind dagegen eine absolute Randerscheinung.
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Zitat von MarcusF
Das Argument, dass man Sportlern kein Berufsverbot auferlegen darf, kann ich übrigens auch nicht nachvollziehen. Einem Arzt kann doch auch die Approbation entzogen werden. Einem Berufskraftfahrer kann der Führerschein entzogen werden. Sind das de facto keine Berufsverbote ?
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Je schwerer die Strafe, desto höher müssen die Maßstäbe sein, die wir an ein rechtliches Verfahren zu stellen haben. Bei einem Berufsverbot, dass bei einem Sportprofi ohne Berufsausbildung erhebliche Konsequenzen hat, muss einwandfrei der Beweis erbracht werden, dass der Beschuldigte wissentlich gedopt hat. Dieser Nachweis ist aber sehr schwer zu führen. Beispiele: Claudia Pechsteins Kugelzellenanämie. Dieter Baumanns Freispruch.
Deshalb gibt es im Rahmen des Sportrechts eine erleichterte Beweisführung zugunsten der Ankläger. An diese Art Beweis, den sog. Anscheinsbeweis, werden geringere Ansprüche gestellt. Positive A- und B-Probe genügen. Das führt zu einer Beweislastumkehr, wonach der Athlet seine Unschuld beweisen muss, was er in aller Regel nicht kann (wie auch?).
Fallen die Strafen jedoch sehr drastisch aus (Berufsverbot), müssen auch unsere Ansprüche an die hieb- und stichfeste Überführung des Sportlers steigen. Ihm stehen außerdem umfangreiche Rechte zu, die ein Verfahren sehr in die Länge ziehen können. Es können viele Jahre vergehen, bis ein Athlet rechtskräftig verurteilt ist – oder freigesprochen wird.
Es ist die Frage, ob wir das so wollen. Ich bin in der Frage unentschieden. Ich halte Doping unter Profis für kriminell und würde das gerne strafrechtlich verfolgt sehen. Von lebenslangen Strafen halte ich nichts.
Grüße!
Arne