Kann ich verstehen, das mit der Diskussion (ernst gemeint). Hab ja auch geschrieben, dass nach datenschutzrechtlichen Vorschriften ne Strafbarkeit durchaus gegeben sein kann.
Was den Prof angeht: Kann sein, dass es nach Schweizer Recht anders aussieht. Die steuerstrafrechtliche Beurteilung ist wohl definitiv anders. Und wenn er 'n Gutachten für ne Bank geschrieben hat, wird das auch nicht ohne Einfluss auf seine Position bleiben. Ist auch nicht bös gemeint. Ich steh privat auch nicht hinter allem, was manche meiner Mandanten so treiben bzw. versuche, das zu vermeiden (rote Ampel, Tempo

).
Ist aber auch egal, denn praktisch hat das BVerfG die Sache hier in D und für D geklärt. Da können Professoren, Doktoren und einfach Anwälte schreiben, was sie wollen. Ich halte (in anderen Fällen) auch nicht alle Entscheidungen der Gerichte für richtig, muss sie aber berücksichtigen. Schließlich hat der Mandant nix von meiner Meinung, sei sie ihm oder anderen auch noch so einleuchtend, wenn sie dann praktisch keinen Bestand hat.