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Zitat von Sportordnung
G.2 Ausrüstung
Das verwendete Zweirad darf allein durch menschliche Muskelkraft vorwärts bewegt werden.
a) Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen am Wettkampfrad (ausgenommen Hinterrä-der) und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt.
Laufräder in Speichenkonstruktion können auch Speichenarm sein (so genannte Tri- und Fourspokes) sofern diese keine messerartigen Speichen besitzen. Vorderräder müssen gespeicht (konventionell oder speichenarm aus Kunststoff) sein.
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Ich schließe daraus, dass Verkleidungen an Hinterrädern ausnahmsweise erlaubt sind, aber eben ansonsten nicht. Am Hinterrad geht die Uni-Disk also. Ein Vereinskamerad fährt das Ding übrigens schon 2-3 Jahre im Wettkampf.