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Alt 11.02.2013, 23:19   #1064
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.492
Ich weiß nicht, wie viel Zeit nach der Vergewaltigung verstrichen ist, bis die junge Frau gemeinsam mit der Notärztin bei den Krankenhäusern um Hilfe nachsuchte. Äußerstenfalls war sie im zweiten Tag einer möglichen Schwangerschaft, vermutlich aber im ersten.

Am zweiten Tag einer Schwangerschaft hat sich die befruchtete Eizelle bereits geteilt und besteht nun aus 8 Zellen. Aus einem Teil dieser Zellen entwickelt sich der spätere Mensch, aus den anderen der Mutterkuchen und die Eihäute. Dieses Klümpchen ist ungefähr 0,1 Millimeter groß, heißt "Morula" und hat das Potenzial, ein Mensch zu werden. Allerdings entwickeln sich nur 3 von 10 dieser Winzlinge zu einer Schwangerschaft. 7 von 10 werden auf natürliche Weise abgestoßen und landen unbemerkt in der Toilette.



Kann die Morula vollumfänglich als Mensch bezeichnet werden, so dass ihre Interessen abzuwägen sind gegen die der Mutter?

In der katholischen Kirche gibt es dazu keine eindeutige Haltung, zumindest wenn man in die Geschichte blickt. Bis zum Jahr 1588 schloss sich die Kirche der Ansicht Aristoteles an, wonach der Embryo die ersten 40 Tage nach der Empfängnis unbeseelt sei. Diese Ansicht wird meines Wissens nach auch im Judentum und im Islam vertreten.

Im genannten Jahr wurde von Papst Sixtus V. jedoch festgelegt, die Seele zöge bereits mit der Befruchtung ein, Abtreibung sei demnach eine Todsünde. Drei Jahre später wurde diese Regel unter der Herrschaft des nachfolgenden Papstes Gregor XIV. wieder rückgängig gemacht. Erst vor knapp 150 Jahren, im Jahr 1869, kehrte man unter Papst Pius IX. wieder zur Beseelung ab der Befruchtung zurück.

Kirchengeschichtlich ist das eine neue Haltung; über die meiste Zeit hinweg war man in der Kirche anderer Meinung als heute. Es wird deutlich, dass die Kirche keineswegs als Fels in der Brandung inmitten eines sich ständig wandelnden Zeitgeists gelten kann.

Ich habe selbst keine Antwort auf diese ethischen Fragen. Vielleicht existiert eine scharfe Grenzlinie, ab der ein sich entwickelnder Zellklumpen als Mensch angesehen werden kann oder muss, in Wirklichkeit gar nicht. Wir haben es mit Verabredungen zu tun, mit willkürlichen Festlegungen, auf die sich eine Gesellschaft einigen muss. Leitend kann dabei die Frage nach dem geringstmöglichen Leid sein. Kann ein Verbund aus 8 Zellen, ohne Gehirn und Nervensystem, leiden? Und wie ist demgegenüber das Leid der vergewaltigten Mutter abzuwägen?

Grüße,
Arne
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