Zitat:
Zitat von tandem65
Da gelten 24 Monate, wobei nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr stattfindet. Dann musst Du nachweisen, daß das Teil schon bei Auslieferung defekt war.
Das ist allerdings relativ schwierig
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Na toll
Da hab ich doch jetzt schon verloren oder wie zum Teufel soll ich denn einen Materialfehler oder ähnliches nachweisen
