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Zitat von Scotti
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Als Pfarrer in der bayerischen evangelischen Landeskirche zahlt man in die gesetzliche Rentenversicherung und erhält seine Rente auch von der BfA/Deutschen Rentenversicherung. Ich bin hier "vermutlich" relativ nahe an der "Quelle zum Wissen"...
Andere Landeskirchen bzw. die katholische Kirche kann hier andere Regelungen vorsehen, jedoch wird ein Pfarrer immer finanziell von seinem Gehalt etwas aufwenden müssen, um aus einem Rententopf später Geld zu erhalten. Insofern ist er hier nicht bevorteilt.
Ich würde die Bezahlung von (ev.)Pfarrern als angemessen bezeichnen, wenn es rein um einen monetären Vergleich geht muss man jedoch z.B. die wöchentliche Arbeitszeit ebenso berücksichtigen.