Zur rechtlichen Situation.
- Elternteile dürfen selbstverständlich die eigenen Kinder als Alleinerziehende aufziehen, zum Beispiel nach einer Trennung (logisch).
- Dementsprechend ist es erlaubt, dass auch Einzelpersonen Kinder adoptieren; das gilt auch dann, wenn die Person in einer homosexuellen Beziehung lebt.
- Geht ein Mensch eine homosexuelle Partnerschaft ein und bringt in diese Partnerschaft ein leibliches Kind aus einer früheren, heterosexuellen Partnerschaft mit, so darf der neue, gleichgeschlechtliche Lebenspartner das leibliche Kind des Partners adoptieren.
- Nicht erlaubt ist lediglich der Fall, wenn gleichgeschlechtliche Partner BEIDE ein nicht leibliches Kind adoptieren wollen. Adoptiert nur EINER der beiden das Kind, ist das nach aktueller Rechtslage okay.
Weil der letzte Punkt aus Sicht des Kindeswohls Unfug* ist, fordern die Evangelische Kirche Deutschlands (!), die FDP, die deutsche Justizministerin und meines Wissens nach auch Die Grünen die Möglichkeit einer gemeinsamen Adoption von Kindern. Dies wird seit Anfang letzten Jahres vom Bundesverfassungsgericht geprüft.
* Das ist aus Sicht des Kindes Unfug, weil es mit zwei Erziehungsberechtigten besser gestellt ist als mit einem. Man denke nur den Fall, dem einen Erziehungsberechtigten stößt etwas zu. Dann hat die verbleibende erwachsene Person so gut wie keine Rechte oder Pflichten gegenüber dem Kind, mit dem es vielleicht 15 Jahre lang zusammengelebt hat. Ärzte dürfen keine Auskunft geben, das Kind bekommt von Amts wegen einen Vormund, erbt nicht, etc.
Viele Grüße,
Arne