Zitat:
Zitat von flaix
unzulässige Interpretation. Und eigentlich sogar eine Lüge. Wo steht der explizite Ausschluss? Hier der Text.
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
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Angenommen du hättest Recht, würde dies bedeuten, dass das Bundesverfassungsgericht unrecht hätte. Ziemlich starke Behauptung. Es gibt eine Menge Grundsatzentscheidungen, in denen die Ehe + Familie deutlich den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bevorzugt wurde. Darauf wollte ich lediglich hinweisen. Ich habe lediglich versucht darzustellen wie das Bundesverfassungsgericht in einigen Fällen entschieden hat. Wo ist da eine Lüge? Wo die falsche Interpretation?