29.12.2012, 19:50
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Zitat von Campeon
Gut, falls ein Teil ein Kind mit in die Ehe bringt, nun da sollte man den Willen des Kindes miteinbeziehen, falls das möglich ist!
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Zitat von DeRosa_ITA
Zuerst kommen die Kinder, dann die Rechte der Gleichgeschlechtlichen.
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Zitat:
Zitat von niksfiadi
Hab jetzt drüber nachgedacht und bin uneingeschränkt mit einer kleinen Einschränkung dafür:
Zuerst sollen die Adoptionswünsche von Heteropaaren, die keine eigenen Kinder kriegen können, berücksichtigt werden.
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Was sind das für Kinder, die adoptiert werden und wie geht es diesen Kindern, wenn sie nicht adoptiert werden?
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Ihr habt alle den von Wurzi verlinkten Text NICHT gelesen
Zitat:
Zitat von sybenwurz
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Zitat:
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Über das sogenannte kleine Sorgerecht für „Regenbogenfamilien“ können Judith und Vera zwar gleichberechtigt über Alltagsdinge beider Kinder entscheiden: Entschuldigungszettel für die Schule und die Kita, Taschengeld, Fernsehen, Essen. Den Katastrophenfall sichert das Gesetz allerdings nicht ab. Das hat Folgen: Stößt einer Mutter etwas zu, kann die andere das Kind nicht in jedem Fall „behalten“, es könnte in ein Heim oder zu einer fremden Pflegefamilie kommen. Die Geschwister würden getrennt, die Herkunftsfamilie würde zerstört.
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Zitat:
Zitat von niksfiadi
Hab jetzt drüber nachgedacht und bin uneingeschränkt mit einer kleinen Einschränkung dafür:
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