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Zitat von dude
Man kann die Erstattung der Dopingkontrollen in die AGB aufnehmen. Die Eintreibung ist eher das Problem.
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Es sollte natürlich nicht nur die Erstattung des eigenen, positiven Tests sein, sondern die Buße so hoch, daß sie die anderen, notwendigen negativen Tests auch mitträgt.
Hohe Buße, wie gehabt -> Abschreckung.
Eintreibung mag ein Problem sein. Vielleicht bietes sich hier aber auch einen zusätzlicher Hebel, positive Getestete von weiteren Veranstaltungen auszuschließen. Zusammenarbeit der Veranstalter vorausgesetzt. Wer noch "Testschulden" hat, bleibt gesperrt.