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Zitat von captain hook
Andererseits: wer eine Leistung anbietet, muss sie auch trotzdem vollständig erbringen . Und wenn er sie so günstig anbietet, ändert das nichts daran, dass der Erfüllungsanspruch vollständig bestehen bleibt. Und wenn z.B. das Geld im Rücksendefall innerhalb einer bestimmten Zeit zurückzuzahlen ist, dann ist das halt so. Wenn der Anbieter aufgrund seiner Preise nicht in der Lage ist, die entsprechende Software oder so zu kaufen, dann bietet er sein Produkt zu billig an und hat sich verkalkuliert. Das ist aber nicht das Problem des Kunden.
Es wird hier ja nichts unanständiges gefordert... lediglich die ordnungsgemäße Rückzahlung der Kohle in einem vertretbaren Zeitraum. Und innerhalb von 30 Tagen kann man das schon schaffen wenn man es will....
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Ja, und trotzdem bin ich der Meinung: Angesichts derartig günstiger Preise kann man auch mal 5e gerade sein lassen und die Kirche im Dorf lassen.