Zitat:
Zitat von blutsvente
Da bin ich mir nicht sicher, ob sie nicht ne Mitschuld bekommen, wenn sie in schwarz gekleidet auf unbeleuchteten Wegen einen Unfall verursachen.
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Sicher, wenn sie einen Unfall verursachen, dann sind sie dran. Aber wann trifft das denn zu? Allenfalls wenn der eine unbeleuchtete Jogger den anderen nicht sieht & umrennt. Aber sonst ist der Radler dran.
Mal als Beispiel das OLG Nürnberg v. 07.04.2004:
Auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg haben Fahrradfahrer auf Fußgänger besonders Rücksicht zu nehmen (§ 41 StVO, Zeichen 240). Darüber hinaus hat jeder Fahrzeugführer auch bei Dunkelheit auf Sicht zu fahren, d. h. er muss in der Lage sein, sein Fahrzeug innerhalb der überschaubaren Strecke anzuhalten (§ 3 Abs. 1 Satz 4 StVO). Selbst wenn am Fahrrad die batteriebetriebene Beleuchtung eingeschaltet ist, leuchtet diese nur eine Strecke von ca. 4 Meter in einer Breite von ca. 1,50 Meter aus. Bei derartig stark eingeschränkten Sichtverhältnissen ist eine Geschwindigkeit von 20 - 25 km/h deutlich überhöht.